Krankengeld für Künstler
Im Krankheitsfall besser abgesichert – Speziell für freiberufliche Künstler bedarf es oft einer zusätzlichen Absicherung, da diese bei Arbeitsunfähigkeit keinen Mindestanspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen haben.
So können Sie den Wahltarif beantragen
Interessenten wenden sich bitte telefonisch an unsere Beitragsabteilung: 07351 1824-752.