Wir sind persönlich und vor Ort für Sie da.
Direkt in den Werken, nah am Mensch.
Regionale und überregionale Informationen zur Corona-Epidemie finden Sie hier
… und dort bereits ihre Versichertenkarte vorgelegt haben.
… können Ärzte die Patientendaten verwenden, die sie ohnehin in ihren Praxissystemen gespeichert haben.
…bei neuen Patienten reicht eine Auskunft des Versicherten über seine Daten und seinen/ihren Versicherungsschutz aus.
…bei bekannten Patienten, die in den letzten sechs Monaten in der Praxis waren, können Ärzte die Patientendaten verwenden, die sie ohnehin im Praxissystem gespeichert haben.
…diese Option sollte nur im Ausnahmefall genutzt werden. Dann faxt die Krankenkasse dem Arzt/ der Ärztin eine Bestätigung über den Versicherungsschutz.