Die Wieland BKK ist die Betriebskrankenkasse der Wieland-Werke und damit exklusiv für Mitarbeiter von Wieland und deren Familien. Es gibt verschiedene Möglichkeiten (z. B. über die Familienversicherung), die Versicherungsvorteile der Wieland BKK auch als Nicht-Wieland-Mitarbeiter zu erhalten.
Hier finden Sie die verschiedenen Beitrittsformulare zum Herunterladen, Ausdrucken und Unterschreiben:
Auszubildende können mit Beginn der Berufsausbildung Mitglied der Wieland BKK werden. Im Regelfall sind Berufseinsteiger vor dem Ausbildungsbeginn familienversichert und haben daher keine Kündigungs- und Bindungsfristen.
Sie können mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats die Krankenkasse wechseln. An die Wahl der neuen Kasse sind Sie dann 18 Monate gebunden.
Wir empfehlen Ihnen, die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse schriftlich vorzunehmen. Sobald uns Ihr Antrag zusammen mit der Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse vorliegt, stellen wir eine Mitgliedschaftsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber aus. Dieser meldet Sie dann bei der Wieland BKK an.
Erhebt Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Bindungsfrist von 18 Monaten gilt dann nicht. Die Krankenkasse hat Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.
Zu Themen rund um die Mitgliedschaft bei der Wieland BKK beraten wir Sie gerne persönlich.